Absageregelung
Therapie- oder Supervisionssitzungen, die weniger als zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin von Familien, Supervisanden oder gegeebenenfalls von Jugendamtsmitarbeitern abgesagt bzw. nicht wahrgenommen wurden, werden von der Praxis wie vereinbart in Rechnung gestellt.
Bei drei nicht abgesagten, nicht stattgefundenen vereinbarten Therapiesitzungen findet eine Überprüfung des Therapieprozesses im Rahmen eines außerordentlichen Hilfeplangespräches statt.